Bei der Infrastruktur zurück zur A95 oder A61?
Auszüge aus dem diese Woche vom CdA vorgestellten Bericht «Die Verteidigung stärken» zeigen die seit Jahrzehnten bewusst geschaffenen Ausrüstungslücken, gerade mit Blick auf feste Infrastrukturen. Die Lösungsvorschläge umfassen für die gesamte Armee Kosten von 13 Milliarden Franken und sind politisch noch lange nicht abgesegnet – und bleiben vielleicht Wunschdenken.
Werden die 12 cm Fest Mw wieder «geheim»?
Die erkannten Schwachpunkte
- Die Durchhaltefähigkeit der Armee ist heute stark eingeschränkt. Ein grosser Teil der unterirdischen Infrastruktur zur Führung und Sicherstellung der Logistik wurde abgebaut.
- Auf die Kampfinfrastruktur, insbesondere Sperrstellen und Festungsartillerie, wurde verzichtet.
- Die militärische Berufsorganisation, welche die Bereitschaft der Infrastruktur sicherstellte, das Festungswachtkorps, wurde aufgehoben.
- Unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze wird heute ein grosser Teil der Ausrüstung der Verbände zentralisiert in Schmalganglagern der fünf Logistikcenter eingelagert. Durch die zentralisierte oberirdische Einlagerung ist sie allerdings auch möglichen gegnerischen Einwirkungen direkt ausgesetzt, beispielsweise Sabotageaktionen oder dem Beschuss mit direktem oder indirektem Feuer.
- Eine Herausforderung besteht darin, dass Bau- und Unterhaltsvorschriften für Armeeinfrastrukturen in den vergangenen Jahren zunehmend an zivile Vorgaben der Bundesverwaltung angeglichen wurden, die ihrerseits immer höhere Anforderungen an die Infrastruktur stellen (z. B. Einbau von Notausgängen, automatisierte Gebäudesteuerung). Diese Vorgaben haben teilweise den militärischen Nutzen der Armeeinfrastrukturen reduziert.
- Die Luftwaffe ist auf einige wenige Flugplätze konzentriert.
Die geplanten Massnahmen
- Ein hoher Bedarf besteht bei der Führungs- und Kampfinfrastruktur, damit die Führungsfähigkeit und Auftragserfüllung auf dem gesamten Territorium der Schweiz sichergestellt werden kann. Es sei angezeigt, verschiedene bestehende Infrastrukturen, die sich nicht mehr in der Hand der Armee befinden (Dispositionsbestand armasuisse), mit abgestufter Bereitschaft zu erhalten oder zumindest mit Auflagen an Dritte abzugeben.
- Die Armee prüft derzeit, ob auf Anlagen, deren Ausserdienststellung vorgesehen war, tatsächlich verzichtet werden kann. Selbst wenn die Grundzüge der Doktrin einen beweglichen Abwehrkampf in Schwergewichtszonen vorsehen, heisst dies nicht, dass geschützte Anlagen überhaupt keinen Wert mehr hätten. So könnten beispielsweise die Festungsminenwerfer in einem bewaffneten Konflikt noch von Nutzen sein, wenn nicht als Mittel für die indirekte Feuerunterstützung, so doch als militärische Anlage für andere Zwecke, beispielsweise als Kommandoposten oder als geschützte Truppenunterkünfte im Einsatzraum. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Anlagen bei ihrer Stilllegung entklassifiziert wurden. Zudem wurden die Telekommunikationsnetze, mit denen sie erschlossen waren, ausser Betrieb genommen.
- Darüber hinaus sollen auch bestimmte, bereits ausser Dienst gestellte Infrastrukturen reaktiviert und an die heutigen und künftigen Erfordernisse angepasst werden. Wo möglich soll eine Mehrfachnutzung dieser Infrastrukturen angestrebt werden. Beim Betrieb der Logistikinfrastruktur sind dabei auch Synergien mit Industriepartnern wie der RUAG zu suchen.
- Die Logistikinfrastruktur soll wieder stärker dezentralisiert und gleichzeitig besser geschützt werden. Zudem macht es die Bedrohungslage erforderlich, wieder mehr Nachschubgüter, insbesondere Munition, zu bevorraten, wodurch der Bedarf an geschützter, dezentraler Lagerfläche steigt.
- In Zukunft muss die Kampf- und Führungsinfrastruktur wieder so bewirtschaftet werden können, dass sie militärischen Überlegungen besser Rechnung trägt und sich der Finanzaufwand senken lässt, der für die Erstellung und den Erhalt der Anlagen anfällt. Dazu müsste die Armee beim Bau und Betrieb der Anlagen in Zukunft wieder mehr Verantwortung übernehmen können.
- Um die Dezentralisierungsfähigkeit der Luftwaffe aufzubauen, sollen die Strukturen der Flugplatzkommandos angepasst und mit je einer mobilen Flugplatzabteilung – mit Ausnahme des Militärflugplatzes Locarno – versehen werden. Die Kampfflugzeuge sowie die Lufttransport- und Luftaufklärungsmittel sollen künftig sowohl von den fixen Militärflugplätzen aus eingesetzt werden können als auch ab dezentralen Standorten, bestehend aus ehemaligen Militärflugplätzen, zivilen Flugplätzen und improvisierten Pisten (z. B. Autobahnabschnitten).
Gleichzeitig muss die Armee ihren Eigenschutz und ihre Resilienz permanent über alle Wirkungsräume sicherstellen können. Dies erfolgt, indem eigene Mittel geschützt, gehärtet und getarnt werden, sowie durch Täuschung des Gegners, indem ihm durch geeignete Massnahmen ein falsches Lagebild vorgespiegelt wird.