Bundesbeschluss über militärische Bauten 1973

Unter der Rubrik «Geländeverstärkungen» wurden im Bauprogramm 1973 dem Parlament ein Sammelkredit Franken beantragt. Darin wurden jeweils allerhand spannende Objekte versteckt respektive zusammengefasst, die der Öffentlichkeit nicht genauer bekannt gegeben wurden.

Die Erklärung zu dieser Zusammenfassung lautete für die ParlamentarierInnen wie folgt: «Dem Schutze der Truppe gegen die Wirkungen moderner Kriegsmittel, insbe­sondere von Massenvernichtungswaffen kommt eine Bedeutung zu, die uns bereits zu Beginn der sechziger Jahre veranlasst hat, Kommandoposten für die Stäbe aller Stufen sowie Unterstände für die Mannschaften in den Abwehrdispositiven der Kampfbrigaden im Grenz- und Alpenraum sowie in den­jenigen des Mittellandes zu erstellen. Ferner wurden neue Waffenstellun­gen zur Erhöhung der Widerstandskraft der Stützpunkte gebaut. Die Aus­führung dieser Geländeverstärkungen erfolgt etappenweise und nach einer der operativen und taktischen Bedeutung der Abschnitte Rechnung tragen­ den Dringlichkeitsordnung.

Um die Baukosten möglichst tief zu halten, werden diese Schutzbauten und Waffenstellungen als einfache Unterstände aus vorfabrizierten Betonele­menten oder genormten Monoblocs in Ortsbeton erstellt. Ausmasse und In­nenausbau sowie die technischen Einrichtungen und die Ausrüstung dieser nachstehend näher umschriebenen Bauten werden auf das unbedingt Notwen­dige beschränkt.

Mit den während der letzten 12 Jahre bewilligten Krediten konnten elf grössere Kommandoposten für Stäbe von Grenzbrigaden und Heeresein­heiten sowie die Regiments-, Bataillons- und Kompagnie-Kommandoposten und Mann­schaftsunterstände in

  • fünf Grenzbrigaden und einer Festungsbrigade (vollumfänglich),
  • vier Grenzbrigaden und einer Festungsbrigade (teilweise),
  • zwei Abschnitten des Mittellandes erstellt werden.

Ferner wurde ein Teil der verfügbaren finanziellen Mittel für die Ver­besserung wichtiger unterirdischer Anlagen und von Panzerhindernissen  verwendet, die während des letzten aktiven Dienstes erstellt worden wa­ren und nicht mehr den heutigen Anforderungen zu genügen vermochten.

Heute sind sechs Kommandoposten für Stäbe von Grenzbrigaden oder Heeres­einheiten fertig erstellt, drei stehen vor der Vollendung und zwei sind gegenwärtig im Bau.

Mit der vorliegenden Botschaft sollen die finanziellen Mittel für eine weitere Etappe in der Ausführung dieser Geländeverstärkungen bereitge­stellt werden. Dem anbegehrten Kredit von 59,81 Millionen Franken liegt folgendes Bauprogramm zugrunde:

  • Bau von Kommandoposten und Mannschaftsunterständen für ein Landwehr-Bataillon sowie einer Waffenstellung im Raume einer Grenzbrigade;
  • Umbau und Umbewaffnung eines Artillerie-Werkes im Abschnitt einer Festungsbrigade zur Erhöhung der Feuerkraft;
  • Bau einer polyvalenten Anlage als Kommandoposten eines Feldarmeekorps;
  • Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage im Zentralraum.

Schliesslich ist ein Sammelkredit für die nicht voraussehbaren, sich im Zusammenhang mit der Ausführung öffentlicher oder privater Bauvorhaben aufdrängenden Anpassungen von Verteidigungsanlagen vorgesehen.

Schutzunterstand für Regiments-, Bataillons- und Kompagnie-Kommandoposten sowie für Mannschaften: Dieser Unterstand besteht aus vorfabrizierten Rohrelementen und Abschluss­platten, die durch Längsvorspannung zusammengehalten werden. Er umfasst alle für einen Daueraufenthalt notwendigen Einrichtungen. Die aus frei kombinier- und austauschbaren Elementen hergestellte Möblierung gestat­tet eine rasche Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse der Belegung. Der Unterstand weist einen Schutzgrad von 3 atü auf und bietet Schutz  gegen Druck, Hitze, radioaktive Strahlung, Gas sowie Nahtreffer. Die Re­giments- und Bataillons-Kommandoposten bestehen aus mehreren Unterständen, die untereinander mit einem Stollen aus vorfabrizierten Betonele­menten verbunden sind

12 cm Festungs-Minenwerfer-Anlage: Diese Waffenstellung besteht aus einem eingeschossigen Beton-Monoblock, der alle für einen Daueraufenthalt der Besatzung erforderlichen Räumlichkeiten, schiesstechnischen und betrieblichen Einrichtungen sowie die Vorräte an Munition, Wasser und Betriebsstoff enthält, Als Bewaffnung gelangt ein Doppelrohr-Geschütz mit pneumatischer Ladeautomatik zum Ein­bau, Die Feuerdichte beträgt 16 – 20 Schuss pro Minute, die praktische Schussdistanz 8 km. Diese Waffe gestattet Rundumfeuer.

Polyvalente Anlage: Diese zweigeschossige Betonkonstruktion wird als Kommandoposten für Stäbe von Kampfbrigaden oder Heereseinheiten gebaut. Sie kann auch als Sa­nitätshilfsstelle oder Truppenunterkunft verwendet werden. Diese eine optimale Ausnützung des Raumes gewährleistende Anlage umfasst:

  • eine Anzahl Räume mit zweckgebundener Verwendung wie Unterkunfts-, Ma­schinen- und Ventilationsräume, Küche, Telephon- und Alarmzentrale usw;
  • Mehrzweckräume, welche nach Belieben und nach eigenen Bedürfnissen der Besatzung gestaltet werden können

und bietet Schutz gegen:

  • direkte Wirkungen von Nuklearwaffen (Druck- und Erdstoss, radioaktive Primär- und thermische Strahlung);
  • indirekte Wirkungen von Nuklearwaffen wie radioaktiver Ausfall;
  • Wirkungen chemischer und biologischer Waffen;
  • Nahtreffer durch Fliegerbombe bis zu 250 kg und Volltreffer durch Ar­tilleriegranate 15 cm.