Bundesbeschluss über militärische Bauten 1973
Unter der Rubrik «Geländeverstärkungen» wurden im Bauprogramm 1973 dem Parlament ein Sammelkredit Franken beantragt. Darin wurden jeweils allerhand spannende Objekte versteckt respektive zusammengefasst, die der Öffentlichkeit nicht genauer bekannt gegeben wurden.
Die Erklärung zu dieser Zusammenfassung lautete für die ParlamentarierInnen wie folgt: «Dem Schutze der Truppe gegen die Wirkungen moderner Kriegsmittel, insbesondere von Massenvernichtungswaffen kommt eine Bedeutung zu, die uns bereits zu Beginn der sechziger Jahre veranlasst hat, Kommandoposten für die Stäbe aller Stufen sowie Unterstände für die Mannschaften in den Abwehrdispositiven der Kampfbrigaden im Grenz- und Alpenraum sowie in denjenigen des Mittellandes zu erstellen. Ferner wurden neue Waffenstellungen zur Erhöhung der Widerstandskraft der Stützpunkte gebaut. Die Ausführung dieser Geländeverstärkungen erfolgt etappenweise und nach einer der operativen und taktischen Bedeutung der Abschnitte Rechnung tragen den Dringlichkeitsordnung.
Um die Baukosten möglichst tief zu halten, werden diese Schutzbauten und Waffenstellungen als einfache Unterstände aus vorfabrizierten Betonelementen oder genormten Monoblocs in Ortsbeton erstellt. Ausmasse und Innenausbau sowie die technischen Einrichtungen und die Ausrüstung dieser nachstehend näher umschriebenen Bauten werden auf das unbedingt Notwendige beschränkt.
Mit den während der letzten 12 Jahre bewilligten Krediten konnten elf grössere Kommandoposten für Stäbe von Grenzbrigaden und Heereseinheiten sowie die Regiments-, Bataillons- und Kompagnie-Kommandoposten und Mannschaftsunterstände in
- fünf Grenzbrigaden und einer Festungsbrigade (vollumfänglich),
- vier Grenzbrigaden und einer Festungsbrigade (teilweise),
- zwei Abschnitten des Mittellandes erstellt werden.
Ferner wurde ein Teil der verfügbaren finanziellen Mittel für die Verbesserung wichtiger unterirdischer Anlagen und von Panzerhindernissen verwendet, die während des letzten aktiven Dienstes erstellt worden waren und nicht mehr den heutigen Anforderungen zu genügen vermochten.
Heute sind sechs Kommandoposten für Stäbe von Grenzbrigaden oder Heereseinheiten fertig erstellt, drei stehen vor der Vollendung und zwei sind gegenwärtig im Bau.
Mit der vorliegenden Botschaft sollen die finanziellen Mittel für eine weitere Etappe in der Ausführung dieser Geländeverstärkungen bereitgestellt werden. Dem anbegehrten Kredit von 59,81 Millionen Franken liegt folgendes Bauprogramm zugrunde:
- Bau von Kommandoposten und Mannschaftsunterständen für ein Landwehr-Bataillon sowie einer Waffenstellung im Raume einer Grenzbrigade;
- Umbau und Umbewaffnung eines Artillerie-Werkes im Abschnitt einer Festungsbrigade zur Erhöhung der Feuerkraft;
- Bau einer polyvalenten Anlage als Kommandoposten eines Feldarmeekorps;
- Bau einer unterirdischen Mehrzweckanlage im Zentralraum.
Schliesslich ist ein Sammelkredit für die nicht voraussehbaren, sich im Zusammenhang mit der Ausführung öffentlicher oder privater Bauvorhaben aufdrängenden Anpassungen von Verteidigungsanlagen vorgesehen.
Schutzunterstand für Regiments-, Bataillons- und Kompagnie-Kommandoposten sowie für Mannschaften: Dieser Unterstand besteht aus vorfabrizierten Rohrelementen und Abschlussplatten, die durch Längsvorspannung zusammengehalten werden. Er umfasst alle für einen Daueraufenthalt notwendigen Einrichtungen. Die aus frei kombinier- und austauschbaren Elementen hergestellte Möblierung gestattet eine rasche Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse der Belegung. Der Unterstand weist einen Schutzgrad von 3 atü auf und bietet Schutz gegen Druck, Hitze, radioaktive Strahlung, Gas sowie Nahtreffer. Die Regiments- und Bataillons-Kommandoposten bestehen aus mehreren Unterständen, die untereinander mit einem Stollen aus vorfabrizierten Betonelementen verbunden sind
12 cm Festungs-Minenwerfer-Anlage: Diese Waffenstellung besteht aus einem eingeschossigen Beton-Monoblock, der alle für einen Daueraufenthalt der Besatzung erforderlichen Räumlichkeiten, schiesstechnischen und betrieblichen Einrichtungen sowie die Vorräte an Munition, Wasser und Betriebsstoff enthält, Als Bewaffnung gelangt ein Doppelrohr-Geschütz mit pneumatischer Ladeautomatik zum Einbau, Die Feuerdichte beträgt 16 – 20 Schuss pro Minute, die praktische Schussdistanz 8 km. Diese Waffe gestattet Rundumfeuer.
Polyvalente Anlage: Diese zweigeschossige Betonkonstruktion wird als Kommandoposten für Stäbe von Kampfbrigaden oder Heereseinheiten gebaut. Sie kann auch als Sanitätshilfsstelle oder Truppenunterkunft verwendet werden. Diese eine optimale Ausnützung des Raumes gewährleistende Anlage umfasst:
- eine Anzahl Räume mit zweckgebundener Verwendung wie Unterkunfts-, Maschinen- und Ventilationsräume, Küche, Telephon- und Alarmzentrale usw;
- Mehrzweckräume, welche nach Belieben und nach eigenen Bedürfnissen der Besatzung gestaltet werden können
und bietet Schutz gegen:
- direkte Wirkungen von Nuklearwaffen (Druck- und Erdstoss, radioaktive Primär- und thermische Strahlung);
- indirekte Wirkungen von Nuklearwaffen wie radioaktiver Ausfall;
- Wirkungen chemischer und biologischer Waffen;
- Nahtreffer durch Fliegerbombe bis zu 250 kg und Volltreffer durch Artilleriegranate 15 cm.