KASTOR – die grosse Überprüfung
Ende der 1960er-Jahre wurden die Befestigungen in der Schweiz auf ihren Zweck und Wirkung überprüft. Die Abteilung Genie und Festung (AGF) erhielt 1966 den Auftrag (Studie KASTOR) der Landesverteidigungskommission,
- die heutige Einreihung der Panzerhindernisse in die Kategorie 1, 2 und 3 zu überprüfen und allenfalls Änderungen zu beantragen,
- einen Dringlichkeitsplan aufzustellen für die Verstärkungen oder den Ersatz der Tankbarrikaden und der Geländepanzerhindernisse, sei es durch bauliche Massnahmen, sei es durch Minen.
Als erstes wurde der Ist-Zustand aufgenommen. Die Lage der Panzerhindernisse wurde in einer Kartensammlung aufgezeichnet. Zusätzlich wurden die Werke mit ihren Waffen und die Permanenten Sprengobjekte (PSprO ) – die letzteren soweit sie in einem direkten Zusammenhang mit den Pz-Hindernissen standen – aufgenommen.
Im Zuge der Studie wurde erkannt, dass sich eine Neu-Klassifizierung der Infanteriewerke parallel zu derjenigen der Panzerhindernisse aufdrängte. Die Beurteilung der Hindernisse stehe in engem Zusammenhang mit derjenigen der Infanteriewerke. Jede Kategorieänderung eines Werks habe aber einen beträchtlichen technischen Aufwand zur Folge, sollte also nur gemacht werden, wenn es dringend nötig sei.
In Zusammenarbeit mit den Kommandanten der Armeekorps wurden dann Anträge für die künftige Aufhebung, die Beibehaltung, die Aufwertung oder die Neuerstellung von Hindernissen erstellt – inkl. Priorisierungen. Unter anderem war anzugeben, ob der Ersatz einer Tankbarrikade oder eines Geländepanzerhindernisses durch Minen zu erfolgen hatte.
Die Grundlagen
Die Einteilung der Panzerhindernisse erfolgte nach folgenden Vorgaben:
- Kategorie 1: Pz Hindernisse in Grenznähe, auf grenzüberschreitenden Strassen oder Eisenbahnlinien.
- Kategorie 2: Pz Hindernisse in den Stützpunkten ortsfester Truppen, in operativ wichtigen Sperrstellungen im Mittelland und im Zentralraum, im Bereich von Waffen eines Werkes der Kat 2.
- Kategorie 3: Pz Hindernisse, welche die Bedingungen der Kat 1 und 2 nicht erfüllen oder Pz Hindernisse, welche Bestandteile wichtiger Sperren bilden und im Wirkungsbereich von Waffen eines Werkes der Kat 1 liegen, infolge der Überbauung des betreffenden Raumes unnötig geworden sind (diese Pz Hindernisse werden bei geeigneter Gelegenheit eliminiert)., vor PSprO (ausgenommen an der Grenze).
Die Kategorieeinteilung der permanenten Infanterie- und Artilleriewerke:
- Kategorie 1 (bewaffnet und ausgerüstet; mit fest zugeteilter Mannschaft): Inf Werke im Mittelland, welche Bestandteile operativ wichtiger Sperrstellungen bilden.
- Kategorie 2 (bewaffnet und ausgerüstet, ohne fest zugeteilte Mannschaft): Inf Werke in den Einsatzräumen der Kampfbrigaden, welche nicht Bestandteil von Stützpunkten ortsfester Trp bilden, jedoch im Kampfplan der betr Brigade von Bedeutung sind, Inf Werke in den Einsatzräumen der Kampfbrigaden, welche Bestandteile von Stützpunkten oder Sperren ortsfester Truppen bilden, Inf Werke, welche dem Schutz von PSprO Kat A auf grenzüberschreitenden Strassen und Eisb Linien dienen.
- Kategorie 3 (ohne Bewaffnung und Ausrüstung, ohne zugeteilte Mannschaft): Inf Werke, die den Anforderungen der Kat 1 und 2 nicht entsprechen .und deshalb nur als Unterstände oder Waffenstellungen für mob Waffen in Frage kommen.
Diese Arbeiten waren meist mit Rekognoszierungen vor Ort verbunden und insgesamt sehr umfangreich, wenn man bedenkt, dass 1967 insgesamt 216 Kilometer Panzerhindernisse aller Art vorhanden waren. Davon waren 88 Kilometer in die Kategorie 1 eingestuft, also als «wirksam» beurteilt, 68 Kilometer sollten ersetzt werden.
Als Folge dieser Studie wurden etliche Bunker umklassiert, Hindernisse durch modernere Typen und teils durch Sprengobjekte (PSD75) ersetzt. Die Sperren erfuhren durch diese Studie in vielen Landesgegenden eine deutliche Verstärkung, vor allem in Kombination mit verbesserten Sprengobjekten.
Quelle: Bundesarchiv E5715-01#2003159#2
Beispiel einer Skizze für die Beurteilung von Sperren in der Studie KASTOR.