Unterirdische KP auf Flugplätzen
Dieser Text stammt aus dem Rüstungsprogramm an die eidgenössischen Räte des Jahres 1956:
Unterirdische Kommandoposten auf Flugplätzen für die Einsatzführung der Flugwaffe
Mit den Mitteln des Büstungsprogramms hätten auf allen Kriegsstützpunkten Kavernen für die Unterbringung unserer Kampfflugzeuge sowie unterirdische Kommandoposten für Einsatzführung, Alarmdienste, Verbindungen usw. gebaut werden sollen. Wir haben in unserem Bericht an die Bundesversammlung über die Abwicklung des Rüstungsprogramms vom 15. April 1953 bereits darauf hingewiesen, dass nur ein Teil der notwendigen unterirdischen Bauten in Angriff genommen werden konnte.
Bei diesen nunmehr in Ausführung begriffenen Flugzeugkavernen sind die zugehörigen Kommandoposten, als äusserst empfindlicher und wichtiger Bestandteil des Flugplatzes, ebenfalls im Bau. Auf den übrigen Kriegsflugplätzen und weiteren Ausweichplätzen sind diese Kommandoposten immer noch behelfsmässig untergebracht. Diese vorübergehende Lösung ist bei der Vielfalt der technischen Mittel (Funk, Telephon, Fernschreibgeräte, Alarm- und Lautsprecheranlagen, Höhennetzanschluss usw.) untragbar. Beim ersten feindlichen Angriff auf einen solchen Flugplatz kann ein Kommandoposten, mit seinen für den Einsatz und die Verteidigung unentbehrlich en Mitteln, vollständig vernichtet oder für längere Zeit lahmgelegt werden und nur schwerlich innert nützlicher Frist wieder in Aktion treten.
Es ist daher dringend notwendig, die Kommandoposten für die Einsatzführung auch dort unterirdisch einzurichten, wo sie bis heute behelfsmässig und oberirdisch untergebracht sind. Auf denjenigen Kriegsflugplätzen, auf welchen Flugzeugkavernen geplant sind, bilden diese Kommandoposten also einen Bestandteil der unterirdischen Gesamtanlage, womit sie dann organisch in das System für die Einsatzführung eingefügt sind.
Die Gesamtkosten für den Bau von 6 Kommandoposten, inbegriffen die Installationen, die Ausrüstung und das Mobiliar, belaufen sich auf 36’500’000 Franken.